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20Four7Sounds Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste, soweit keine
Abweichung schriftlich vereinbart ist. Die Versicherungsprämie
für die Mietdauer der Mietgegenstände wird neben dem Mietzins
gesondert erhoben, ebenso Verpackungs- und Versandkosten. Alle
Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters, und zwar auch dann, wenn
die Zustellung durch den Vermieter erfolgt. Die Rücksendung muss
franko an die Adresse erfolgen. Die Mietgebühren verstehen sich
ohne Verpackung dieselbe wird von dem Vermieter zu Selbstkosten
berechnet. Sofern eine Pauschalpreisvereinbarung für die
Vermietung von Geräten über einen bestimmten Zeitraum
getroffen wurde, gelten bei verspäteter Rückgabe auch nur
eines Teils der Geräte die in der Preisliste aufgeführten
Mietpreise für die verspätet zurückgegebenen
Geräte.
2. Mietdauer
Die Mietzeit läuft von dem Tage an, an welchem das Material von
dem Vermieter abgesandt wird bis zu dem Tage der vollständigen,
funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Wiederanlieferung
auf dem Lager des Vermieters bzw. an dem von dem Vermieter angegebenen
Ablieferungsort. Die Mietzeit beginnt auch schon ab Bereithaltung, wenn
auf Verlangen des Mieters das Material erst später als vereinbart
das Lager verläst. Die Mietzeit verlängert sich auch in den
Fällen, in denen ein versicherungsgemäßer Schadensfall
eingetreten ist, um die Zeit, bis der Versicherer den Schaden anerkannt
und sich zur Zahlung gegenüber dem Vermieter bereit erklärt
hat. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und angebrochene Tage
werden als volle Tage berechnet.
3. Haftung des Mieters
Das Risiko der Beschädigung und des Verlustes trägt für
die Mietdauer der Mieter ohne Rücksicht auf Verschulden, und zwar
auch dann, wenn der Transport oder der Gewahrsam durch den Vermieter
oder durch Dritte erfolgt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der
Mietdauer die Geräte sofort auf Vollständigkeit und
einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Nicht
unverzüglich und schriftlich vorgenommene Reklamationen gehen im
Zweifel zu Lasten des Mieters. Reparaturen des Mieters sind ohne
vorherige ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht
zulässig. Verbrauchsmaterial wie Glühbirnen, Rohren jeglicher
Art, sonstige Leuchtkörper, Kabel etc. müssen in
einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Beschädigte oder
verloren gegangene Lampen werden dem Mieter zum jeweiligen Tages-preis
berechnet. Kabel dürfen nur in den gelieferten Längen
verwendet werden. Es ist keinesfalls zulässig, dieselben zu
zerschneiden. Stecker oder Kabelschuhe zu entfernen oder die Enden
weiter abzuisolieren. Bei Verlust oder Schaden haftet der Mieter auch
für den Mietausfall des Vermieters bis zur Begleichung des
Schadens durch den Mieter oder die Versicherung, jedoch höchstens
bis zum Wert des betreffenden Gegenstandes. Der Mieter trägt die
Beweislast für die ordnungsgemäße Rückgabe des
Mietgegenstandes, auch wenn bei Rücknahme Mängel durch den
Vermieter noch nicht geltend gemacht worden sind. Die Beweislast
trägt jedoch der Vermieter, soweit er die Mängel nicht binnen
zwei Wochen nach Rücknahme des letzten Mietgegenstandes geltend
gemacht hat.
4. Versicherung
Sämtliche Geräte sind versichert nach den Allgemeinen
Bedingungen für die Elektronikversicherung 2002 (PA-und
Lichtverleih), Versichert gilt lediglich der Geltungsbereich
Deutschland. Die anteiligen Kosten für diese Versicherung
trägt der Mieter neben den Mietpreisen. Für versicherte
Schäden und Verluste in Geltungsbereich Deutschland trägt der
Mieter von jedem Schaden 1000,- EUR selbst. Für nicht versicherte
Schäden/Verluste und Schäden/Verluste außerhalb
Deutschlands haftet der Mieter in voller Höhe.
Diebstahlschäden aus KFZ und Anhängern sind nur dann
versichert, wenn sich die Gegenstände im verschlossenen Fahrzeug,
von außen nicht einsehbar (Kofferraum oder nicht einsehbarer
Ladebereich) befanden und das Fahrzeug nicht länger als zwei
Stunden abgestellt wurde oder in einer verschlossenen Einzelgarage oder
auf einem bewachten Parkplatz stand. In der Zeit zwischen 21.00 Uhr und
6.00 Uhr muss das Fahrzeug unabhängig von der Abstelldauer
generell in einer verschlossenen Einzelgarage oder auf einem bewachten
Parkplatz abgestellt gewesen sein. Nicht versichert sind alle
Reparaturkosten, die während der Mietzeit anfallen. Diese gehen zu
Lasten des Mieters. Die Versicherung haftet auch nicht für den
Bruch und das Durchbrennen von Röhren aller Art, Lampen, Kabeln
etc.
5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet keinesfalls für direkte oder indirekte
Schäden, welche durch etwaige Störungen der Lichtmaschinen,
Aufheller, Scheinwerfer oder sonstiger Mietgegenstände entstehen
sollten oder durch das Bedienungspersonal des Vermieters verursacht
werden. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur
für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung
für mittelbare und Folgeschäden sind auf die Höhe eines
Tagesmietzinses beschränkt. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die
Beweislast für Verschulden, Schadensgrund und Schadenshöhe.
6. Verspätete Rückgabe
Werden die Geräte verspätet an den Vermieter
zurückgegeben, so hat der Mieter den dem Vermieter durch die
Verzögerung entstehenden Schaden neben der weiterhin zu zahlenden
Miete zu ersetzen. Die Rücklieferung der Geräte hat auf
Kosten und Gefahr des Mieters zu erfolgen.
7. Gebrauchsüberlassung
Für alle gemieteten Geräte und Materialien ist die
Weitervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne
schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Bei
Verstoß haftet der Mieter für alle eintretenden Schäden
und Verluste in voller Höhe, und der Vermieter ist berechtigt, auf
die Gesamtmiete einen Mietzuschlag von 100 % zu erheben.
8. Abrechnung
Der Vermieter ist berechtigt, seiner Abrechnung die Lieferscheine und
Arbeitszettel zugrunde zu legen die von Personen aus dem
Verantwortungsbereich des Mieters abgezeichnet sind, ohne deren
Vollmacht nachweisen zu müssen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt
zahlbar. Der Vermieter ist insbesondere bei längeren Mietzeiten
berechtigt, tägliche oder wöchentliche Zwischenabrechnungen
vorzunehmen und entsprechende angemessene Abschlagszahlungen zu
verlangen. Bei einem Mietwert bis einschließlich 100,- EUR ist,
die Miete sofort bei Geräteübernahme zu zahlen. Der Vermieter
ist berechtigt, vor Übernahme der Geräte eine Kaution in
Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
Verspätete Zahlungen berechtigen den Vermieter auch ohne Mahnung
zur Berechnung von Verzugszinsen für die
Zahlungsverzögerungsdauer. Im Falle von Zahlungsrückstand
für mindestens zwei Abrechnungszeiträume ist der Vermieter
berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der
Mieter ist dann verpflichtet, die Miete für die Restmietzeit als
Schadensersatz zu zahlen. Alle Preise erhöhen sich um die jeweils
gültige Mehrwertsteuer.
9. Sonstiges
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen
ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu
ersetzen die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommen.
Stand: 01.01.2008